Korrektes Sichern von Geruchsartikeln

Flyer GeruchsnahmeWir freuen uns, euch einen neu entwickelten Flyer präsentieren zu dürfen, der in Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Oberbayern Süd entstanden ist. Dieser dient der fachgerechten Sicherung von Geruchsartikeln.

Die Inspiration für dieses Projekt lieferte Bernhard Meyerhofer, ein Mitglied unseres Vorstands, der in seiner Zeit als Diensthundeführer beim Polizeipräsidium Oberpfalz bereits ein ähnliches Informationsblatt ins Leben gerufen hat. Ziel dieses Flyers ist es, allen im Einsatz befindlichen Diensthundeführerinnen und -führern der Polizei sowie den Rettungshundestaffeln eine schnelle und verlässliche Hilfestellung zu bieten. Im Fokus steht dabei die Orientierung in den Wohnräumen oder auf den Anwesen vermisster Personen, um geeignete Referenzgegenstände für den Einsatz der Suchhunde effizient aufspüren und sichern zu können.

Eingeflossen sind dabei folgende Überlegungen:

1. Die Wohnung einer vermissten Person kann ein Tatort sein.

2. Der Schutz der Privatsphäre von Angehörigen muss gewährleistet sind.

3. Das Vier-Augen-Prinzip muss gewahrt bleiben.

Aus diesem Grund ist es von größter Wichtigkeit, dass möglichst wenige Personen die Wohnräume oder das Grundstück betreten. Dies dient nicht nur dem Schutz vor möglicher Spurenvernichtung, sondern auch dazu, die Angehörigen in ihrer ohnehin belastenden Ausnahmesituation nicht zusätzlich zu strapazieren. Das Vier-Augen-Prinzip, bei dem Polizeibeamte verschiedener Dienststellen oder ein Team aus Polizei- und Rettungshundeführern zusammenarbeiten, gewährleistet sowohl eine erhöhte Sicherheit als auch eine potentielle Entlastung für die Beteiligten.

Das Polizeipräsidium Oberbayern Süd hat die ursprüngliche Idee aufgegriffen und einen ansprechenden Flyer gestaltet, der nun bei sämtlichen dort registrierten Rettungshundestaffeln verfügbar ist. Er dient als Leitfaden für die Erstellung und Aufbewahrung von Geruchsproben. Die ARGE Odorologie empfiehlt allen Rettungsorganisationen und Polizeieinheiten, sich mit dem Inhalt des Flyers vertraut zu machen und die darin empfohlenen Methoden anzuwenden. Dies entspricht auch dem ausdrücklichen Wunsch des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd, wie in Absprache bestätigt wurde.

Hier geht’s zum Flyer “Sicherung von Geruchsartikeln” ⇒